ASMP GmbH
Zertifizierter Fachbetrieb für Türsysteme, Brandschutztechnik und E-Ladestationen

 

AllgemeineGeschäftsbedingungen für Serviceverträge

 

Vertragsinhalt

 

Der ASMP - Servicevertrag umfasst folgende Leistungen:

1          Automatische Türanlagen

1.1           Überprüfung

1.1.1        Die jährlich einmalige Überprüfung (Sichtprüfung, UVV- Prüfung) unter Beachtung der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster,Türen und Tore

1.1.2        Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen der Türanlage

1.1.3        Bereitstellung und Führung der Prüfunterlagen und des Prüfbuch

 

1.2           Wartung

1.2.1        Die jährlich einmalige bzw. zweimalige Wartung unter Beachtung der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

1.2.2        Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen der Türanlage

1.2.3        Bereitstellung und Führung der Prüfunterlagen und des Prüfbuch

1.2.4        Inspektion und Funktionskontrolle

1.2.5        Justierarbeiten

1.2.6        Schmierung sämtlicher beweglichen Teile

1.2.7        Bereitstellung der erforderlichen Schmier- sowie Reinigungsmittel

 

1.3.         Nicht enthalten sind

               Reparaturen und GEZE - Originalersatzteile, die durch unsachgemäße Behandlung  oder höhere Gewalt erforderlich werden. Erweiterungen sowie sicherheitstechnische oder konstruktive Änderungen der Anlage. Alle Leistungen,  die über unsere Garantie- und        Wartungsleistungen hinausgehen,berechnen wir zu  den am Tag der Ausführung geltenden Listenpreisen zzgl. der aktuell gesetzlicher MwSt.


2          Feuerschutzabschlüsse/Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

2.1          Die jährliche einmalige Überprüfung (Sichtkontrolle) unter Beachtung der  spezifischen Vorschriften

2.2          Überprüfung der Befestigung

2.3          Justierarbeiten

2.4          Schmierung aller beweglichen Teile

2.5          Bestellung der erforderlichen Schmierstoffe und Reinigungsmittel

2.6          Reinigung der Auslösevorrichtung

2.7          Prüfung auf ordnungsgemäße Arbeitsweise und störungsfreies Zusammenwirken aller Bauteile

2.8          Empfehlung von Vorsorgereparaturen

2.9          Führen der Prüfunterlagen – Prüfbuch

2.10        Zusätzlich bei RWS – Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen gem. Mustererlass des „Deutschen Institut für Bautechnik“

 

3         Durchführung der Leistungen

              Alle Arbeiten werden während der normalen Arbeitszeit der ASMP GmbH  ausgeführt. Bei Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der  normalen Arbeitszeit durchgeführt werden, werden Überstunden – oder Notdienst –  Zuschläge zu den Verrechnungssätzen der ASMP GmbH in Rechnung gestellt.

 

4         Rechnungsstellung

             Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung und Leistungsnachweis.


5        Individuelle Sonderlösungen

             Individuelle Sonderlösungen, Verträge, Preise usw. können gerne nach gemeinsamer Absprache erstellt werden. Diese werden schriftlich festgehalten.

 

6         Zahlungsbedingungen

              Bei Zahlung innerhalb von max. 14 Tagen ab Rechnungsdatum: netto, ohne Abzug.

 

7         Gegenseitige Rechte

              Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers  oder deren Aufrechung ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche  rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.

 

8         Zahlungsverzug

              Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehalten der Geltendmachung  eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gerät  der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so können wir die Weiterarbeiten an  laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch  nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder  entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen.

 

9         Pflichten des Auftraggebers

9.1          Der Auftraggeber hat für einen unfallsicheren und leichten Zugang zur Anlage/n  Sorge zu tragen und sie von betriebsfremden Teilen freizuhalten

9.2          Bei Störungen ist sicherzustellen, dass die Anlage sofort stillgelegt wird.

9.3          Die zu wartenden Antriebsstellen müssen leicht zugänglich sein.

9.4          Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages alle  Arbeiten an der Anlage nur durch die ASMP GmbH oder deren Beauftragte  durchführen zu lassen, damit die Betriebssicherheit der Anlage gewährleistet ist. 

               Bei Störung ist der Kundendienst der ASMP GmbH umgehend zu verständigen.

 

10        Vorübergehende Außerbetriebsetzung

              Bei vorübergehender Außerbetriebsetzung ruht der Vertragsbestandteil ab dem  nächsten Monatsersten. Nachdem die ASMP GmbH hiervon schriftlich in Kenntnis  gesetzt wurde. Nach der Außerbetriebsetzung, lässt der Auftraggeber die Anlage  vor Wiederinbetriebnahme durch Fachpersonal der ASMP GmbH oder deren  Beauftrage, überprüfen. Kosten hierfür, einschließlich eventueller Überholungs- und  Reinigungsarbeiten, übernimmt der Auftraggeber

 

11       Stilllegung

              Bei endgültiger Stilllegung erlischt der Vertrag zum nächsten Monatsersten,  nachdem die ASMP GmbH hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde

 

12       Rechtsnachfolge

              Änderung von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten sind uns unverzüglich  vom Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine  Übernahme dieses Vertrages durch den Rechtsnachfolger zu veranlassen

 

13       Haftungsbeschränkung

              Die ASMP GmbH hat eine Betriebs- einschließlich Haftpflichtversicherung für  Personen- und Sachschäden bis in Höhe von 2,5 Mio. Euro abgeschlossen. Die     Haftung der ASMP GmbH wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt,  des weiteren auf Ansprüche aus der vorgenannten Versicherung im Falle der groben Fahrlässigkeit.

 

14       Preisanpassung

              Die ASMP GmbH behält sich vor, die Wartungspreise nach vorheriger Ankündigung, oder laut Vertrag anzupassen.

 

15       Vertragsänderung

              Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfe zu ihrer Wirksamkeit der  Schriftform. Verträgsänderungen die von uns nicht schriftlich bestätigt wurden,  haben keine Gültigkeit.

 

16       Teilweise Unwirksamkeit

               Die etwaige Unwirksamkeit von Teilen dieses Vertrages berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrags.

 

17       Erfüllungsort und Gerichtsstand

              Erfüllungsort ist der Anlagenort. Als  Gerichtsstand wird München vereinbart, sofern  der Auftraggeber Vollkaufmann,juristische Person des öffentlichen Rechts oder  Träger eines öffentlichen Sondervermögens ist.